Humanitäre Aufnahme von zwei Uiguren

Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft, 3. Februar 2010

Bern, 03.02.2010 – Der Bundesrat hat heute beschlossen, aus humanitären Gründen zwei Uiguren chinesischer Staatsangehörigkeit aufzunehmen, die von den USA über Jahre ohne Anklage und Verurteilung in Guantánamo festgehalten wurden. Die jurassische Regierung hatte sich gestern bereit erklärt, den beiden eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. Der Bundesrat wies nun das Bundesamt für Migration (BFM) an, der Erteilung dieser Bewilligung zuzustimmen.

Am 21. Januar 2009 hatte der Bundesrat erklärt, er sei bereit zu prüfen, wie er zur Schliessung des US-Lagers Guantánamo beitragen könne, das er als völkerrechtswidrig kritisiert hatte. Das EJPD wurde mit dieser Prüfung beauftragt. Abklärungen einer interdepartementalen Arbeitsgruppe, in der auch die Kantone vertreten waren, ergaben, dass drei Personen für eine Aufnahme in der Schweiz in Frage kommen: Ein Usbeke und zwei Uiguren chinesischer Staatsangehörigkeit. Nichts deutet darauf hin, dass die drei in Verbindung zu terroristischen Kreisen standen oder stehen. Sie wurden von den USA weder angeklagt noch verurteilt. 2005 wurden sie zur Aufnahme in einem anderen Land freigegeben.

Nachdem der Kanton Genf zugesagt hatte, den Usbeken aufzunehmen, beschloss der Bundesrat am 16. Dezember 2009, diesem die humanitäre Aufnahme zu gewähren. Nach der definitiven Aufnahmezusage des Kantons Jura von gestern beschloss der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung, auch den beiden Uiguren in der Schweiz humanitäre Aufnahme zu gewähren. Die beiden haben sich ausdrücklich verpflichtet, die Werte der schweizerischen Bundesverfassung zu respektieren, sich ans geltende Recht zu halten, die am Wohnort gesprochene Sprache zu erlernen und ihren Lebensunterhalt nach Möglichkeit selber zu bestreiten.

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